Zur Großen Heide 63
33335 Gütersloh
Telefon 0 52 09 . 766
Fax 0 52 09 . 765
i. Geltungsbereich:
1. Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle schwebenden und künftigen Geschäfte mit uns, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die unseren Bedingungen entgegenstehen, werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
II. Angebot und Vertragsschluss:
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind.
2. Jegliche Nebenabreden oder Ergänzungen zum Vertrag vor und bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dasselbe gilt für Abänderungen unserer Geschäftsbedingungen.
III. Zahlung:
1. Es ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und für uns spesenfrei zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Verzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
2. Geänderte Zahlungsbedingungen, sowie Skonto gelten nur nach gesonderter, schriftlicher Vereinbarung.
3. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, sie gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Eine Zahlung durch Wechsel ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung zulässig, ein Skontoabzug dabei ausgeschlossen; Wechselkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. An unbekannte Besteller erfolgt die Erstlieferung nur gegen Vorkasse.
5. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung, durch die unsere Leistungsansprüche gefährdet sind, ein oder wird uns eine solche nachträglich bekannt, so sind wir berechtigt die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten.
IV. Aufrechnunq/Zurückbehaltungsrechte:
1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Aufrechnungsverbot tritt zurück, wenn es wegen Insolvenz, Vermögensverfalls oder aus sonstigen Gründen die Durchsetzung der Gegenforderung endgültig vereiteln würde.
2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
V. Lieferung:
1. Lieferzeiten sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und unmißverständlich als solche schriftlich vereinbart sind.
2. Die verbindliche Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem wir ohne eigenes Verschulden an der Auftragsausführung gehindert sind. Nicht vertreten können wir insbesondere Behinderungen durch höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht beeinflußbare Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw, auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Von derartigen Lieferhindernissen wollen wir jedoch unseren Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener, schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzu-treten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist.
4. Ein dem Auftraggeber zustehendes Rücktrittsrecht bezieht sich grundsätzlich auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Auftraggeber ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom ganzen Vertrag berechtigt.
5. Für von uns zu vertretende Lieferverzögerungen haften wir gemäß Ziff. VIII.6. Zu handelsüblichen Mehr- oder Minderlieferungen sind wir berechtigt. Ebenso dürfen wir handelsübliche Teillieferungen vornehmen.
7. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs Seiten des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen und Berücksichtigung unserer Interessen für den Auftraggeber zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen und Nummern braucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
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